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AutorenbildOlivier Eltschinger

So sparen Sie Steuern

Verpassen Sie diese Gelegenheit nicht, Steuern zu sparen!


Alle Erwerbstätigen haben die Möglichkeit, einen bestimmten Betrag pro Jahr auf das Vorsorgekonto 3a bei ihrer Bank oder ihrer Versicherung einzubezahlen. Dieser Beitrag kann in der Steuererklärung als Abzug vom steuerbaren Einkommen erfasst werden. Man unterscheidet zwischen:

  • Personen, die keiner Vorsorgeeinrichtung angehören (in der Regel Selbstständigerwerbende) und dementsprechend einen höheren Beitrag einzahlen können, und

  • Personen, die bereits Beiträge an eine Pensionskasse bezahlen (in der Regel Angestellte).

Für das Jahr 2022 dürfen Angestellte, die einer Pensionskasse angehören, maximal CHF 6'883 in die Säule 3a einzahlen. Selbständigerwerbende, die keiner Pensionskasse angehören, dürfen 20 % des jährlichen Erwerbseinkommens, maximal aber CHF 34'416 einzahlen.


Der jährliche Beitrag muss bis zum Ende des betreffenden Jahres auf dem Vorsorgekonto verbucht sein. Denken Sie an die Festtage und nehmen Sie deshalb die Einzahlung frühzeitig vor. Genaue Informationen gibt Ihnen Ihre Vorsorgeeinrichtung oder Ihre Bank.


Rentner können bis fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters Beiträge einzahlen, sofern sie weiterhin erwerbstätig sind. Auch bei einem vorübergehenden Unterbruch der Erwerbstätigkeit (Militärdienst, Arbeitslosigkeit, etc.) bleibt die Abzugsberechtigung erhalten. Auf dem Vorsorgeguthaben muss keine Vermögenssteuer entrichtet werden. Zins- und Kapitalerträge sind einkommens- und verrechnungssteuerfrei.

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