top of page
  • AutorenbildOlivier Eltschinger

Revidiertes Erbrecht seit 1. Januar 2023 in Kraft

Was sich ändert und worauf Sie achten müssen


Mit der Einführung des revidierten Erbrechts besteht Handlungsbedarf. Die neuen Bestimmungen finden auf alle Nachlässe der nach dem 31. Dezember 2022 verstorbenen Erblasser Anwendung, unabhängig davon, wann das Testament oder der Erbvertrag aufgesetzt wurde.


Seit 2023 werden die sogenannten Pflichtteile gesenkt. Das neue Erbrecht gibt Ihnen damit einen grösseren Spielraum für Ihre Nachlassplanung.


Die wesentlichen Änderungen im Überblick

  • Der Pflichtteil für die Eltern entfällt

  • Der Pflichtteil für die direkten Nachkommen wird reduziert

  • Ehepaare in laufendem Scheidungsverfahren können sich vor dem Urteil enterben

  • Säule-3a-Guthaben fallen nicht in den Nachlass

Im Konkubinat besteht nach wie vor kein gesetzliches Erbrecht. Wenn Sie Überraschungen vermeiden wollen, ist es ratsam, bestehende letztwillige Verfügungen von einem Experten jetzt überprüfen zu lassen.


Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne.

33 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

So sparen Sie Steuern

Verpassen Sie diese Gelegenheit nicht, Steuern zu sparen!

Gründung der FIDUVISION (Zürich) AG

Wir freuen uns ausserordentlich, die Gründung der FIDUVISION (Zürich) AG bekanntzugeben.

bottom of page