Was sich ändert und worauf Sie achten müssen
Mit der Einführung des revidierten Erbrechts besteht Handlungsbedarf. Die neuen Bestimmungen finden auf alle Nachlässe der nach dem 31. Dezember 2022 verstorbenen Erblasser Anwendung, unabhängig davon, wann das Testament oder der Erbvertrag aufgesetzt wurde.
Seit 2023 werden die sogenannten Pflichtteile gesenkt. Das neue Erbrecht gibt Ihnen damit einen grösseren Spielraum für Ihre Nachlassplanung.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick
Der Pflichtteil für die Eltern entfällt
Der Pflichtteil für die direkten Nachkommen wird reduziert
Ehepaare in laufendem Scheidungsverfahren können sich vor dem Urteil enterben
Säule-3a-Guthaben fallen nicht in den Nachlass
Im Konkubinat besteht nach wie vor kein gesetzliches Erbrecht. Wenn Sie Überraschungen vermeiden wollen, ist es ratsam, bestehende letztwillige Verfügungen von einem Experten jetzt überprüfen zu lassen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne.
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