Verbessern Sie Ihre Rente
Aufgrund der Anpassungen in der 1. Säule werden auch die maximalen Einlagen in die Säule 3a angepasst. Die maximale Einlage beträgt im Jahr 2023 CHF 7’056 bzw. CHF 35’280 für Personen, die keiner Vorsorgeeinrichtung angehören - in der Regel Selbstständigerwerbende.
Vorteile im Überblick
Eingezahlte Beträge können Sie von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
In der Regel können Sie die Gelder aus der Säule 3a für den Kauf eines Eigenheims oder für die Amortisation einer Hypothek nutzen.
Sie bestimmen selbst, welchen Betrag (bis zur maximalen Einlage) Sie in die Säule 3a einzahlen.
Sie können sich Ihr Vorsorgeguthaben bis zu fünf Jahren vor Erreichen des Rentenalters auszahlen lassen.
Die Besteuerung des Vorsorgeguthabens erfolgt zum Zeitpunkt der Auszahlung zu einem Fünftel der Tarife.
Denken Sie daran, einen allfälligen Dauerauftrag bei Ihrer Bank anzupassen!
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne.
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